Der Kirchenkreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim. Er unterstützt und berät die Superintendentin oder den Super-intendenten und fördert die Arbeit der Kirchengemeinden. Weiterhin nimmt der Kirchen-kreisvorstand die Aufsicht über die Kirchengemeinden und Kirchenvorstände wahr. Im Rahmen dieser Aufgabe erteilt er beispielsweise Genehmigungen auf Grund kirch-lichen Rechts (kirchenaufsichtliche Genehmigungen) oder kann Beschlüsse und Maß-nahmen beanstanden. Der Kirchenkreisvorstand beschließt über die Personalangele-genheiten des Kirchenkreises und legt dem Kirchenkreis einen Entwurf für den Haus-haltsplan vor. Zudem verwaltet er das Vermögen des Kirchenkreises.
Der Kirchenkreisvorstand besteht aus der Superintendentin oder dem Superinten-denten und neun Kirchenkreisvorsteherinnen und Kirchenkreisvorstehern (sechs nichtordinierte und drei ordinierte Gemeindeglieder), welche für die Dauer von sechs Jahren von der Kirchenkreissynode gewählt werden.
Den Vorsitz führt die Superintendentin oder der Superintendent.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Kirchenkreissynode und der Leiter des Ev.-luth.Kirchenamtes Meppen nehmen an den Sitzungen des Kirchenkreisvor-standes beratend teil.