Die Kirchenkreissynode ist das Parlament des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim. Sie verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis. Demgemäß berät und beschließt die Kirchenkreissynode über alle grundsätzlichen Fragen im Kirchenkreis. Hierzu gehören insbesondere die Finanzsatzung und andere Satzungen, Richtlinien oder Ordnungen, die Konzepte kirchlicher Handlungsfelder, der Stellenrahmenplan und die Gebäudebedarfsplanung. Weiterhin errichtet sie Einrichtungen im Kirchenkreis, beschließt den Jahresabschluss des Kirchenkreises und erteilt die Entlastung.
Die Kirchenkreissynode wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten. Die erhabenste Zuständigkeit liegt jedoch in der Ausübung des Etatrechtes. So beschließt die Kirchenkreissynode den Haushaltsplan des Kirchenkreises.
Der Kirchenkreissynode des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim gehören aktuell 63 von den Kirchenvorständen in den Wahlbezirken gewählten nichtordinierten und ordinierten Gemeindeglieder, 12 vom Kirchenkreisvorstand berufene Gemeindeglieder, der Superintendent und ein gewähltes Mitglied des Kirchenkreisvorstandes, also insgesamt 77 Mitglieder, an.
Präsidium der Kirchenkreissynode
An der Spitze der Kirchenkreissynode steht seine Vorsitzende oder sein Vorsitzender, unterstützt vom Präsidium der Kirchenkreissynode.
Das Präsidium der Kirchenkreissynode bereitet die Verhandlungen der Kirchenkreissynode vor, legt im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisvorstand die Tagesordnung fest und entscheidet über die Gestaltung der Tagungen. In der Folge unterstützt es die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kirchenkreissynode in der Leitung und der Durchführung der Tagungen. Das Präsidium der Kirchenkreissynode begleitet die Arbeit der Ausschüsse. Es besteht aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden, und zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenkreissynode und drei beisitzenden Mitgliedern. Die Mitglieder des Präsidiums der Kirchenkreissynode dürfen nicht dem Kirchenkreisvorstand angehören und werden aus der Mitte der Kirchenkreissynode für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Ausschüsse
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse setzt die Kirchenkreissynode Ausschüsse ein. In der Wahlperiode 2025 bis 2030 gibt es elf Ausschüsse. Diese bestehen überwiegend aus 6 von der Synode gewählten, stimmberechtigten Mitgliedern. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse entsprechen in der Regel denen der einzelnen kirchlichen Handlungsfelder. Die Ausschüsse berichten (mindestens) einmal jährlich im Plenum der Kirchenkreissynode über ihre Arbeit.
Weitere Informationen zu den zurückliegenden Tagungen der Kirchenkreissynode seit dem 1. Januar 2019 sowie grundlegende Rechtstexte und Hilfen zur Arbeit in KK und KKS finden Sie hier.
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Hinweisgeberschutzgesetz - Interne Meldestelle
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Durch das Gesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, künftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden. Der Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkeises Emsland-Bentheim hat beschlossen, sich dem internen Meldeportal der EKD anzuschließen.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit für den Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Kenntnis von Gesetzesverstößen erlangen, können Sie sich vertraulich und anonym an die Interne Meldestelle wenden, die bei der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) eingerichtet wurde. Nutzen Sie den unten verzeichneten Link ebenfalls, um weitere Informationen zu erlangen oder Fragen im Vorfeld zu klären.
So erreichen Sie die Interne Meldestelle der EKD als zentralen Ansprechpartner:
Telefon: 0511 – 2796 236
Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover