

Die Kirchenkreissynode ist das Parlament des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim. Sie verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis. Demgemäß berät und beschließt die Kirchenkreissynode über alle grundsätzlichen Fragen im Kirchenkreis. Hierzu gehören insbesondere die Finanz-satzung und andere Satzungen, Richtlinien oder Ordnungen, die Konzepte kirchlicher Handlungsfelder, der Stellenrahmenplan und die Gebäudebedarfsplanung. Weiterhin errichtet sie Einrichtungen im Kirchenkreis, beschließt den Jahresabschluss des Kirchenkreises und erteilt die Entlastung.
Die Kirchenkreissynode wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten. Die erhabenste Zuständigkeit liegt jedoch in der Ausübung des Etatrechtes. So beschließt die Kirchenkreissynode den Haushaltsplan des Kirchenkreises.
Der Kirchenkreissynode des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim gehören aktuell 63 von den Kirchenvorständen in den Wahlbezirken gewählten nichtordinierten und ordinierten Gemeindeglieder, 12 vom Kirchenkreisvorstand berufene Gemeinde-glieder, der Superintendent und ein gewähltes Mitglied des Kirchenkreisvorstandes, also insgesamt 77 Mitglieder, an.
Vorstand der Kirchenkreissynode
An der Spitze der Kirchenkreissynode steht seine Vorsitzende oder sein Vorsitzender, unterstützt vom Vorstand der Kirchenkreissynode.
Der Vorstand der Kirchenkreissynode bereitet die Verhandlungen der Kirchenkreis-synode vor, legt im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisvorstand die Tagesordnung fest und entscheidet über die Gestaltung der Tagungen. In der Folge unterstützt er die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kirchenkreissynode in der Leitung und der Durchführung der Tagungen. Der Vorstand der Kirchenkreissynode begleitet die Arbeit der Ausschüsse. Er besteht aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden, der stellver-tretenden Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenkreis-synode und drei beisitzenden Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes der Kirchen-kreissynode dürfen nicht dem Kirchenkreisvorstand angehören und werden aus der Mitte der Kirchenkreissynode für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Ausschüsse
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse setzt die Kirchenkreissynode Ausschüsse ein. In der Wahlperiode 2019 bis 2024 gibt es elf Ausschüsse. Der Ausschuss für Haushalt und Stellenplanung hat mit neun die meisten stimmberechtigten Mitglieder. Der kleinste Ausschuss ist der Ausschuss für Verwaltung im Kirchenkreis mit drei stimmberechtigten Mitgliedern. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse entsprechen in der Regel denen der einzelnen kirchlichen Handlungsfelder. Die Ausschüsse berichten (mindestens) einmal jährlich im Plenum der Kirchenkreissynode über ihre Arbeit.

Weitere Informationen zu den zurückliegenden Tagungen der Kirchenkreissynode seit dem 1. Januar 2019 sowie grundlegende Rechtstexte und Hilfen zur Arbeit in KK und KKS finden Sie hier.